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Wie Tino Sammler von Norwegen-Fishing.de mitteilt, könnte es sein, dass in Zukunft auch in Norwegen ein Bootsführerschein zur Pflicht wird. Der laut nettavisen.no eingebrachte Gesatzesvorschlag ist jedenfalls schon sehr konkret. Hier lesen Sie wie es weiter geht:
Hier trotzdem der alte Artikel:
Hier ist die Übersetzung des Artikels auf nettavisen.no:
Übersetzer: Dieter Meyer
Anmerkung: Es wird keine Garantie für die Korrektheit der Übersetzung gewährt!! Neue Infos werden dann hier ebenso veröffentlicht.
Am 30.April 2007 wurde ein Gesetzesvorschlag mit Begründung der Norwegischen Seefahrtsdirektion vorgelegt. Die Arbeitsgruppe,
die aus Mitgliedern verschiedener norwegischer Ministerien und Fachleuten aus Vereinen und Verbänden bestand, hatte die Aufgabe zu untersuchen, ob und wie ein Bootsführerschein in Norwegen eingeführt werden sollte.
Anlass ist die
besorgniserregende Zunahme von Unfällen auf See mit tödlichem Ausgang bei Klein- und Freizeitbooten. Der am 30. April 2007
eingereichte Vorschlag umfasst 135 Seiten und kann im Internet
als PDF-Datei herunter geladen werden. Im Ergebnis wird
vorgeschlagen, einen Bootsführerschein in Norwegen obligatorisch
einzuführen. (bisher freiwillige Basis). Dies geschieht in
enger Abstimmung mit einer schwedischen Kommission, da in Schweden
ein gleiches Vorhaben läuft. Der Bootsführerschein
für Klein- und Freizeitboote mit bestimmten technischen Maßen
soll zeitlich abgestuft Pflicht werden. Ausländische oder
EU-Qualifikationsnachweise werden weitgehend anerkannt. Für Ältere (
vor 1950 Geborene) werden Ausnahmen bei Nachweis der Eignung bzw.
Erfahrung gemacht.
Folgende Regelungen finden sich im Gesetzesvorschlag: (Auszugsweise)
§ 1 Sachlicher
Geltungsbereich
Diese Vorschriften gelten
für Führer von ( Boots-) Fahrzeugen mit der größten
Länge bis zu 15 Metern, die einen Motor mit mehr als 25 PS ( 19
kW) haben oder mehr als 7 Meter lang sind.
Kapitel 5 Abschließende
Bestimmungen
§ 19 Inkrafttreten
Diese Vorschriften treten
in Kraft am xxx. ……………………………..
§ 3 tritt mit
folgendem Inhalt in Kraft:
-
Führer von
Fahrzeugen
die eine größere Länge als 10 Meter oder
Fahrzeuge deren Motor eine größere Leistung als 200 PS
haben
müssen den Nachweis ab 01. Juni 2008 erfüllen
-
Führer von
Fahrzeugen
die
eine größere Länge als 8 Meter oder
Fahrzeuge
deren Motor eine größere Leistung als 75 PS haben
müssen
den Nachweis ab 01. Juni 2009 erfüllen
-
Führer von
Fahrzeugen
Die
eine größere Länge als 7 Meter oder
Fahrzeuge
deren Motor eine größere Leistung als 25 PS haben
müssen
den Nachweis ab 01. Juni 2010 erfüllen
Kapitel 4 Vorschriften
bezüglich Mindestalter für das Führen von
Freizeitbooten
§ 17 Geltungsbereich
Dieses Kapitel gilt für
Führer von maschinengetriebenen Fahrzeugen, die
-
18,5 km ( 10 Knoten)
erreichen, oder
-
einen Motor mit mehr
als 10 PS haben, oder
-
deren Länge 7
Meter übersteigt
§ 18
Qualifikationsnachweis
Führer von
Fahrzeugen, die in § 17 genannt sind, müssen das 16.
Lebensjahr vollendet haben.
Fazit: Es bedarf zunächst
eines norwegischen Gesetzes. Und bis zur Verabschiedung kann sich
noch vieles ändern ! Nach bisherigen Vorschlägen setzt die Führerscheinpflicht setzt erst bei Booten ein, die länger als 7
Meter sind oder mit mehr als 25 PS motorisiert sind - dies tritt wahrscheinlich erst ab dem 01. Juni 2010 in Kraft) Die Kategorie, 18,5 km
Schnelligkeit / mehr als 10 PS / Länge mehr als 7 Meter betrifft
nur Kinder und Jugendliche ab 13 bis zur Vollendung des 16.
Lebensjahres.
Quelle: http://www.nettavisen.no/bat/article1023447.ece
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