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Mit lebenden Köderfisch geangelt - 1200€ Strafe! |
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Geschrieben von Administrator
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Dienstag, 13. März 2007 |
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Wegen Tierquälerei hat das Amtsgericht Regensburg einen Angler zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt. Der 45-Jährige wurde durch
Zeugen nachgewiesen, mit einem noch lebenden Köderfisch
geangelt zu haben, was in Deutschland seit vielen Jahren verboten ist.
Zitat mittelbayerische.de: "Der 35-jährige Fischerei-Aufseher als Zeuge vor
Gericht: „Ich stellte fest, dass der knapp zehn Zentimeter lange
Köderfisch seine Augen noch drehte, die Kiemen bewegte und sein Maul
auf- und zumachte. Ein Herzstich war nicht gesetzt. Auch sein
Kopfbereich war unverletzt. Es war eindeutig: Der Köderfisch lebte.“
Diese eindeutige Aussage, bestätigt von der Ehefrau des Aufsehers,
genügte dem Richter."
Auch Hinweise des Angeklagten, dass er
„den kleinen Fisch vorher über den Boden geworfen, auch das Rückgrat
gebrochen“ habe galt damit als wiederlegt.
Zum Artikel: Mit lebendem Fisch geangelt. Tierquäler muss kräftig zahlen
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 13. März 2007 )
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